JA zur Selbstbestimmung jetzt auch im Spital und im Heim

Selbstbestimmung auch im Heim

JA zur Selbstbestimmung jetzt auch im Spital und im Heim

Am 27. September 2026 stimmt der Kanton Zürich ab.

Müssen schwer leidende Menschen das Spital oder ihr Heim verlassen, nur um selbstbestimmt sterben zu dürfen? Oder gilt ihre Selbstbestimmung gerade auch dort, wo sie leben, gepflegt werden und ihre letzte Zeit verbringen?

Eine deutliche Mehrheit des Zürcher Kantonsrats hat einer menschenwürdigen Gesetzesänderung zugestimmt. Das Initiativkomitee dankt dem Kantonsrat für die Verabschiedung dieser mehrheitsfähigen Lösung. Sie schützt die Würde leidender Menschen und unterstützt das Selbstbestimmungsrecht.

Kein Zwang, das Spital oder Heim zu verlassen. Stimmen Sie JA.

Worum es geht
Der Zürcher Kantonsrat hat (gemäss einem Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Selbstbestimmung auch im Heim») die Gesetzesänderung beschlossen: Menschen sollen ihr Spital oder Heim nicht verlassen müssen, wenn sie ihr Leben mit Unterstützung einer Sterbehilfeorganisation selbstbestimmt beenden möchten. Gegen diesen deutlichen Mehrheitsentscheid wurde aus religiös-konservativen Kreisen das Referendum ergriffen. Deshalb entscheidet nun das Zürcher Stimmvolk.

Das Initiativkomitee empfiehlt den Zürcherinnen und Zürchern, in der Volksabstimmung vom 27. September 2026 den Gesetzesänderungen gemäss Gegenvorschlag zuzustimmen. Die Vorlage stärkt die Selbstbestimmung am Lebensende: Viele Menschen werden heute bei guter Lebensqualität immer älter. Auch das Lebensende hat sich mit der modernen Medizin verändert. Mehr Patientinnen und Patienten können ihr Sterben selbstbestimmt angehen – dank dem Kantonsratsentscheid in Ruhe und kompetent begleitet.

Drei Gründe für Selbstbestimmung im Spital und Heim

1. Kein Zwang für schwer leidende Menschen
Wer schwer krank ist, soll am Lebensende nicht noch zu belastenden Transporten gezwungen werden. Das gilt besonders für Menschen, die in einem Heim leben oder im Spital liegen.

2. Rechte enden nicht an der Heim- oder Spitaltür
Selbstbestimmung am Lebensende darf nicht davon abhängen, wo jemand wohnt, gepflegt oder medizinisch betreut wird.

3. Niemand wird zur Mitwirkung gezwungen
Pflegepersonal, Ärztinnen, Ärzte und Betreuungspersonen werden nicht verpflichtet, bei einem assistierten Suizid mitzuwirken. Es geht darum, dass Institutionen den Zugang nicht pauschal verwehren und Betroffene nicht zum Weggehen zwingen.

Deshalb am 27. September 2026: JA zur Selbstbestimmung.

Kein Zwang. Keine unnötigen Transporte. Keine Bevormundung am Lebensende.

Mehr erfahren zur ursprünglichen Volksinitiative, die den Weg zu dieser neuen, menschenwürdigen Gesetzesänderung geebnet hat:
selbstbestimmung-auch-im-heim.ch

Häufige Fragen

Am 27. September 2026 stimmt der Kanton Zürich über eine Änderung des Patientinnen- und Patientengesetzes und des Gesundheitsgesetzes ab.

Menschen in Alters- und Pflegeheimen oder Spitälern sollen ihr Heim oder Spital nicht verlassen müssen, wenn sie ihr Leben mit Unterstützung einer Sterbehilfeorganisation selbstbestimmt beenden möchten.

Die Suizidhilfe wird nicht durch das Heim oder Spital geleistet, sondern durch Sterbehilfeorganisationen wie EXIT oder DIGNITAS. Pflegepersonal, Ärztinnen, Ärzte und Betreuungspersonen werden nicht verpflichtet, dabei mitzuwirken.

Es geht um eine einfache Frage: Soll die Selbstbestimmung am Lebensende auch dort gelten, wo Menschen wohnen, gepflegt werden oder ihre letzte Zeit verbringen?

Nein. Ähnliche Regelungen gibt es bereits seit 2013 im Kanton Waadt, seit 2015 im Kanton Neuenburg, seit 2018 im Kanton Genf und seit 2023 im Kanton Wallis. Im Wallis hat sich in einer Volksabstimmung eine klare Mehrheit dafür ausgesprochen.

Auch in der Stadt Zürich ist Suizidhilfe in städtischen Heimen seit vielen Jahren zugelassen. Die Erfahrungen zeigen: Solche Fälle bleiben selten und können sorgfältig begleitet werden.

Nein. Das Bundesgericht hat diese Frage klar beantwortet. Es hat festgehalten, dass sich in diesem Bereich verschiedene Grundrechte gegenüberstehen: die Selbstbestimmung der betroffenen Person am Lebensende einerseits und die weltanschaulichen oder religiösen Überzeugungen einer Institution andererseits. In einem solchen Konflikt wiegt die Selbstbestimmung der betroffenen Person schwerer.
Damit bestätigte das Bundesgericht, dass Kantone Alters- und Pflegeheime verpflichten dürfen, Suizidhilfe in ihren Räumlichkeiten zu dulden.

In der Theorie klingt das einfach. In der Praxis stimmt es oft nicht.

Viele Heimeintritte erfolgen kurzfristig, zum Beispiel nach einem Sturz, nach einem Spitalaufenthalt oder wenn die Betreuung zuhause nicht mehr möglich ist. In solchen Situationen bleibt häufig keine echte Wahl.

Nein. Das pflegerische und medizinische Personal wird nicht verpflichtet, bei einem assistierten Suizid mitzuwirken.

Die Suizidhilfe erfolgt durch eine Sterbehilfeorganisation. Wichtig sind Information, klare Abläufe und das Gespräch mit den Beteiligten. Sterben gehört zum Alltag in Heimen und Spitälern. Pflegende und medizinisches Personal sind im Umgang mit schwierigen Situationen erfahren.

Nein. Assistierte Suizide bleiben selten. Von insgesamt tausend verstorbenen Personen nehmen in der Schweiz nur etwa 16 Menschen Suizidhilfe in Anspruch.

In der Stadt Zürich ist Suizidhilfe in städtischen Heimen seit 2001 zugelassen. Die Zahl der jährlichen Fälle in diesen Einrichtungen ist tief und schwankt zwischen null und wenigen Fällen pro Jahr.

In Spitälern des Kantons Zürich ist assistierte Suizidhilfe bisher nicht allgemein zugelassen. Diese wird auch nach Annahme der Vorlage nur in Ausnahmefällen vorkommen.

Der Zürcher Kantonsrat hat beschlossen, dass schwerleidende Menschen ihr Spital oder Heim nicht verlassen müssen, wenn sie ihr Leben mit Unterstützung einer Sterbehilfeorganisation selbstbestimmt beenden möchten.

Gegen diesen Entscheid wurde von den religiösen Kleinparteien das Referendum ergriffen. Deshalb entscheidet nun das Zürcher Stimmvolk.

Das Initiativkomitee zieht seine Initiative zurück und unterstützt die vom Kantonsrat beschlossene Lösung. Sie schafft Klarheit und stärkt die Selbstbestimmung am Lebensende.

Ein Ja bedeutet: Kein Zwang, das Heim oder Spital am Lebensende verlassen zu müssen.

Ein Ja stärkt die Selbstbestimmung schwerleidender Menschen. Es verhindert belastende Transporte und die unnötige Suche nach einem anderen Sterbeort.

Ein deutliches Ja im Kanton Zürich hätte zudem Signalwirkung über den Kanton hinaus. Auch in anderen Kantonen ist die Frage in Bewegung: Entsprechende Vorstösse waren unter anderem in Nidwalden, Luzern, Schwyz und Solothurn Thema.

Ein klares Zürcher Ja würde zeigen: Würde und Selbstbestimmung gelten auch im Heim und im Spital.

Das Sujet mit der Brieftaube steht für Freiheit, Selbstbestimmung und demokratische Mitwirkung. Die Taube trägt sinnbildlich die Unterschriftenbögen beziehungsweise den Stimmzettel weiter und damit die Stimme der Menschen, die sich für Selbstbestimmung auch im Spital und im Heim einsetzen.

Der Slogan bringt auf den Punkt, worum es in der Abstimmung geht: Menschen sollen ihr Spital oder Heim am Lebensende nicht verlassen müssen, wenn sie ihr Leben mit Unterstützung einer Sterbehilfeorganisation selbstbestimmt beenden möchten.

Das Taubensujet stammt vom britischen Illustrator Brian Grimwood. Die Rechte liegen bei der Designagentur Studio 54, welche das Sujet für die Abstimmungskampagne zur Verfügung stellt.