Argumentarium

Selbstbestimmung auch im Spital und im Heim

Am 27. September 2026 stimmt der Kanton Zürich über eine Änderung des Patientinnen- und Patientengesetzes und des Gesundheitsgesetzes ab.

Der Zürcher Kantonsrat hat beschlossen: Menschen sollen ihr Spital oder Heim nicht verlassen müssen, wenn sie ihr Leben mit Unterstützung einer Sterbehilfeorganisation selbstbestimmt beenden möchten. Gegen diesen Entscheid wurde von den religiösen Parteien EDU/EVP das Referendum ergriffen. Deshalb entscheidet nun das Zürcher Stimmvolk.

Das Initiativkomitee zieht seine Initiative zurück und unterstützt die vom Kantonsrat beschlossene Lösung. Sie schafft Klarheit und stärkt die Selbstbestimmung am Lebensende.

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Unsere Grundrechte gelten. Auch für Menschen, die Pflege brauchen. Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Sterben darf nicht durch eine Hausregel einer Pflegeeinrichtung verhindert werden.

Jeannette Büsser, Kantonsrätin Grüne

Die Selbstbestimmung muss bei der einzelnen Person sein und nicht bei der Institution!

Hanspeter Göldi, Kantonsrat SP

Ein Alters- oder Pflegeheim ist ein Zuhause. Und zuhause will ich selber über mein Sterben entscheiden können.

Arianne Moser, Kantonsrätin FDP